Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf und die Durchführung von Sybase Schulungen

§ 1. Leistung
(1) Für Schulungen, die von der toolpark UG (haftungsbeschränkt) verkauft und von der Sybase GmbH durchgeführt werden, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Schulungen werden von Sybase als offene Schulungen und als Client-Site Schulungen angeboten. Zu öffentlichen Schulungen, die in einem Sybase Schulungszentrum durchgeführt werden, kann der Auftraggeber einzelne Mitarbeiter entsenden. Schulungsinhalte, Termine und Schulungsort werden von Sybase über das Internet und den Schulungskatalog angeboten.
(2) Client-Site Schulungen werden nur im Auftrag eines Kunden für dessen Mitarbeiter durchgeführt. Hierbei werden Schulungsinhalte, Dauer, Termine, Preis und der Schulungsort gemeinsam mit dem Auftraggeber abgestimmt.

§ 2. Öffentliche Schulungen
(1) Anmeldung und Bestätigung: Um sich für eine öffentliche Schulung anzumelden, hat der Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung des Angebots per Fax oder Email an die toolpark UG zu senden. Das unterschriebene Angebot muss die folgenden Informationen enthalten: Name und vollständige Firmenadresse des Teilnehmers, vollständige Rechnungsanschrift sowie Schulungstitel, -termin und -ort. Die von toolpark an Sybase geschickten Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Nach Auftragseingang wird eine schriftliche Bestätigung verschickt. Erst danach ist der Auftrag verbindlich. Die Auftragsbestätigung umfasst alle Angaben bezüglich Preis, Datum und Uhrzeit der Schulung sowie des Veranstaltungsortes. Die Auftragsbestätigung ist innerhalb von fünf Arbeitstagen vom Auftraggeber zu prüfen und ggf. schriftlich zu reklamieren, andernfalls gilt der Auftrag zu den von toolpark bestätigten Bedingungen.
(2) Absage: Sybase behält sich das Recht vor, Schulungstermine zu ändern oder zu stornieren. Wird eine Schulung von Sybase storniert, wird dies dem Auftraggeber mindestens sieben Kalendertage vor Schulungsbeginn von toolpark schriftlich mitgeteilt. Etwaige Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
(3) Preise: Die Preise für öffentliche Schulungen verstehen sich pro Teilnehmer, inklusive der Schulungsunterlagen sowie Mittagstisch und Pausenverpflegung und werden mit den jeweiligen Schulungsbeschreibungen veröffentlicht. Alle Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer in gesetzlich vorgeschriebener Höhe.

§ 3. Client-Site Schulungen
(1) Auftragserteilung: Schulungsinhalte, Dauer und Schulungsort von Client-site Schulungen werden im jeweiligen Schulungsvertrag schriftlich zwischen dem Auftraggeber und toolpark vereinbart. Nach Eingang des vom Auftraggeber unterschriebenen Schulungsvertrages erhält dieser eine schriftliche Auftragsbestätigung, die alle Angaben bzgl. Preis, Datum, Ort und Titel der Schulung enthält. Diese ist innerhalb von fünf Arbeitstagen vom Auftraggeber zu prüfen und ggf. schriftlich zu reklamieren, andernfalls gilt der Auftrag zu den von toolpark bestätigten Bedingungen.

§ 4. Rücktritt oder Umbuchung
(1) Der Auftraggeber kann eine Schulung bis spätestens 14 Kalendertage vor dem vertraglich vereinbarten Schulungsbeginn kostenfrei stornieren oder verschieben. Erfolgt eine Rücktrittserklärung später als 14 Kalendertage vor Schulungsbeginn, hat der Kunde die vollständige Schulungsgebühr zu entrichten. Die Stornierung oder Umbuchung hat schriftlich zu erfolgen.

§ 5. Schulungszeiten
(1) Die Schulungen beginnen am ersten Tag um 10:00 Uhr, an den Folgetagen um 09:00 Uhr und enden jeweils gegen 17:00 Uhr. Eintägige Schulungen beginnen um 09:00 Uhr und enden gegen 17:00 Uhr.

§ 6. Rechnungsstellung
(1) Die Rechnungsstellung erfolgt nach Angebotsannahme und ist spätestens sieben Arbeitstage vor dem eigentlichen Schulungstermin ohne Abzug fällig.
(2) Bei Client-Site-Schulungen werden zusätzlich anfallende Kosten (Reisekosten, Spesen) nach Aufwand und Beendigung der Schulung in Rechung gestellt und sind sofort ohne Abzug fällig.

§ 7. Copyright
(1) Sybase behält sich alle Rechte an den Schulungsunterlagen vor, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Schulungsunterlagen oder von Teilen daraus. Kein Teil der Schulungsunterlagen darf ohne schriftliche Zustimmung von Sybase in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der eigenen Unterrichtsgestaltung, reproduziert werden.

§ 8. Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Die Daten über Schulungsteilnehmer werden von Sybase in einem Datenbanksystem erfasst und nur für interne Zwecke genutzt. Sybase verpflichtet sich, die Daten nicht an Dritte weiterzugeben. Sybase verpflichtet sich ausdrücklich, alle Informationen vertraulich zu behandeln, insbesondere die als “vertraulich” und/oder “geschützt” oder sinngemäß bezeichnet werden oder die unter den im Falle einer Bekanntgabe gegebenen Umständen in gutem Glauben als “vertraulich” und/oder “geschützt” behandelt werden sollten. Sybase wird das Datengeheimnis gem. § 5 BDSG wahren und bei der Durchführung des Auftrags alle eingesetzten Mitarbeiter auf das Datengeheimnis verpflichten. Die Geheimhaltungspflicht von Sybase gilt für einen Zeitraum von zehn Jahren nach Erhalt der vertraulichen Informationen.

§ 9. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
(1) Jeder Schulungsauftrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem umseitigen Auftrag Berlin. toolpark kann den Auftragnehmer jedoch auch bei dem Gericht seines allgemeinen Gerichtsstandes verklagen.

§ 10. Salvatorische Klausel
(1) Sollten Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der sonstigen Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder unvollständig sein, so tritt an deren Stelle oder zur Ausfüllung einer Regelungslücke eine aus vernünftiger, objektiver Sicht für beide Vertragsparteien zu einem angemessenen Interessenausgleich führende Regel.

 

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